Frequently Asked Questions

Ein Konto/Depot eröffnen Sie über unsere Vertriebspartner. Sie erfassen dort online Ihre Kontoeröffnungsunterlagen, die Sie dann nur noch ausdrucken und original unterschrieben kostenfrei über das Post-Ident-Verfahren an die angegebene Adresse schicken lassen. Das Post-Ident-Verfahren können Sie bei jeder Filiale der Deutschen Post AG durchführen lassen. Hier werden unter Vorlage Ihres Personalausweises Ihre Legitimationsdaten kostenfrei geprüft. Dazu ist jede Bank vor einer Kontoeröffnung gesetzlich verpflichtet.

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In Ihrem Depot werden die entsprechenden Wertpapiere verwahrt. Um am Handel und anderen Dienstleistungen teilhaben zu können, wird für Sie ein entsprechendes Cash-Konto geführt, mit dem z. B. alle Käufe oder Verkäufe verrechnet werden und auf dem sich Ihr Geldguthaben befindet.

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Sie können die entsprechenden Formulare bei einem unserer Vertriebspartner direkt downloaden und ausgefüllt an die dort angegebene Adresse versenden.

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Sie können per normaler Überweisung Geld auf Ihr Cash-Konto einzahlen.
Empfänger: Ihr Name
Kontonummer: Ihre (Cash-)Kontonummer
Bankleitzahl: 101 308 00
Bank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main

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Machen Sie bitte folgende Angaben:
Empfängerbank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main
Kontoinhaber: Name des Begünstigten
IBAN: Konto des Begünstigten
BIC/S.W.I.F.T.-Code: BIWBDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Kontonummer des Begünstigten
Korrespondent: MARKDEF1100

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Grundsätzlich sind die Cash-Konten nicht als Zahlungsverkehrskonten, sondern zur Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte vorgesehen. Sie können aber vorhandenes Guthaben online auf Ihr bei der Kontoeröffnung angegebenes „Referenzkonto“ übertragen. Das Referenzkonto ist beispielsweise Ihr Girokonto bei Ihrer Hausbank.

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Die Bankleitzahl Ihres bei der flatexDEGIRO Bank AG geführten Cash-Kontos lautet: 101 308 00

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Beabsichtigen Sie Devisen auf Ihr in Euro geführtes (Cash-) Konto zu übertragen oder haben Sie über einen unserer Vertriebspartner für sich ein Währungskonto (Fremdwährungen, die nicht EUR sind) einrichten lassen, so können Sie mit folgenden Angaben eine Überweisung auf Ihr Konto vornehmen:
Empfänger: Name des Begünstigten
IBAN: Konto des Begünstigten (entsprechendes Währungskonto oder EUR-Hauptkonto)
S.W.I.F.T.-Code: BIWBDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Kontonummer des Begünstigten

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Die IBAN wurde zur Verbesserung und Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs entwickelt und bezeichnet national und international eindeutig ein Konto für alle Kunden und Banken, die an diesem Verfahren teilnehmen.
Wenn Sie Ihre eigene IBAN oder die eines Zahlungsempfängers erfahren möchten (weil Sie z. B. Geld in das Ausland überweisen wollen oder aus dem Ausland erhalten), dann können Sie diese über folgenden Link auch selbst ermitteln: https://www.iban-rechner.de
Die IBAN ist außerdem immer auch auf Ihren Kontoauszügen angegeben.
Sollte der Zahlungsempfänger keine IBAN-Nummer haben, so kann alternativ auch der BIC/S.W.I.F.T.-Code in Kombination mit der Kontonummer verwendet werden. (Siehe dazu „Wofür ist der BIC/S.W.I.F.T.-Code?“).

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Der sogenannte BIC oder auch S.W.I.F.T.-Code kann zur Überweisung von Geldern im In- und Ausland verwendet werden, wenn z. B. der Zahlungsempfänger keine eindeutige IBAN Nummer (siehe dazu „Was ist die IBAN und wie komme ich an diese Nummer?“) hat. Hierbei sind grundsätzlich der BIC/S.W.I.F.T.-Code und die Kontonummer des Zahlungsempfängers anzugeben. Ihren eigenen BIC/S.W.I.F.T.-Code können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen.

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Aufgrund einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind ab dem Meldemonat September 2013 Transaktionen und Bestände nach neuen Bestimmungen an die Deutsche Bundesbank zu melden.

A) Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?
Gemäß § 11 AWG (alt: § 26 AWG) in Verbindung mit §§ 63 ff. AWV (alt: §§ 59 ff. AWV) haben Inländer - natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder dem entsprechenden Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern – natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in fremden Wirtschaftsgebieten - oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).

B) Welche grenzüberschreitenden Transaktionen sind meldefrei?

Zahlungen, die den Betrag von 12.500 EUR oder den Gegenwert in ausländischer Währung nicht übersteigen,

Zahlungen für die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr

Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten mit einer ursprünglich vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand
NEU: Auch Lastschriften sind meldepflichtige Zahlungen

C) Welche Vordrucke sind zu verwenden?
Ab dem 4. November 2013 kann der statistische Meldeteil des Formulars „Zahlungsauftrags im Außenwirtschaftsverkehr“ (Anlage Z 1 zur AWV) nicht mehr eingereicht werden. Die Zahlungen sind künftig ausschließlich mit elektronischen Meldungen entsprechend Anlage Z 4 zur AWV direkt vom Meldepflichtigen oder einem von ihm beauftragten Dienstleister in offener Stellvertretung bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.

D) Welche Einreichungswege gibt es?
Mit Inkrafttreten der AWV-Änderungen zum 1. September 2013 sind grundsätzlich alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Unternehmen, Banken, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Meldungen auf Papier werden daher grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
Als Standardverfahren für die elektronischen Meldungen bietet die Deutsche Bundesbank hierfür das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) an, das bereits ab Meldemonat Juli 2013 die Erstellung und Einreichung der Meldung in der neuen Systematik ermöglicht.

E) Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Weitere Informationen stellt Ihnen die Bundesbank in Form von FAQ zu grenzüberschreitenden Transaktionsmeldungen sowie zur AWV-Änderung zum September 2013 auf Ihrer Internetseite zur Verfügung.

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Die jeweils aktuellen Preisverzeichnisse können Sie online bei Ihrem Vertriebspartner einsehen.

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Ja, bei entsprechend beim Kunden vorhandenen Werten in seinem Depot bei der flatexDEGIRO Bank AG besteht die Möglichkeit, auf Basis der jeweils aktuellen Beleihungswerte der Wertpapiere, einen Lombardkredit zu erhalten. Die Beantragung eines Lombardkredites können Sie über unseren jeweiligen Vertriebspartner veranlassen. Voraussetzung ist natürlich eine existierende Konto-/Depotverbindung über einen unserer Partner mit entsprechend vorhandenen Depotwerten.

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Melden Sie sich in diesen Fällen telefonisch bei Ihrem zuständigen Vertriebspartner.

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Sollten Sie Fragen zu Ihren Konten/Depots haben, so wenden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch an Ihren zuständigen Vertriebspartner.

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Die Bank ist der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Näheres entnehmen Sie bitte Kapitel I Nr. 22 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem „Informationsbogen für Einleger“ und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter https://www.edb-banken.de.

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Die flatexDEGIRO Bank AG ist eine hochtechnisierte und innovative Vollbank. Wir bieten unseren Kunden und Vertriebspartnern Bankdienstleistungen und Know-how an. Unsere Vertriebspartner können das Leistungsspektrum einer Vollbank nutzen, ohne selber eine Banklizenz zu besitzen. Dies schafft auf beiden Seiten Synergieeffekte zu Ihrem Nutzen.

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Sollten Sie als unser Kunde einmal Grund zur Unzufriedenheit haben, wollen wir gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen suchen, um Ihre Zufriedenheit wiederherzustellen. Dazu gehört, Ihre Beschwerde zu verstehen, entstandene Fehler zu bereinigen und eine faire, für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Mit unserem Beschwerdemanagement haben wir ein umfassendes Beschwerdewesen eingerichtet, das eine wirksame und transparente Verfahrensweise sicherstellt, um eine für Sie nachvollziehbare und objektive Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.
Link: Grundsätze für die Beschwerdebearbeitung (PDF/670KB) ↓ (opens in new window)

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