Informationen & Berichte
Eine sichere Sache
Schutzumfang
Die Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen ab, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt. Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der Bank darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.
Der Entschädigungsanspruch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften ist der Höhe nach begrenzt auf 90% dieser Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anleger aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von verwahrten Finanzinstrumenten, wenn eine Herausgabe durch die Bank nicht möglich ist.
Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) unter
www.edb-banken.de
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Ausnahmen vom Einlegerschutz
Nicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Ergänzende Geltung des Einlagensicherungsgesetzes
Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 bis § 8 des Einlagensicherungsgesetzes sowie auf § 3 bis § 4 des Anlegerentschädigungsgesetzes verwiesen.
Forderungsübergang
Soweit das Einlagensicherungssystem Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf das Einlagensicherungssystem über.
Auskunftserteilung
Die Bank ist befugt, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) – oder einem von ihr Beauftragten – alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Berichte
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Anlage nach § 26a i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) KWG bei Instituten
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Anlage nach § 26a i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) KWG bei Instituten
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Offenlegungsbericht der flatexDEGIRO Bank AG
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Offenlegungsbericht der flatex Bank AG
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Anlage nach § 26a i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) KWG bei Instituten
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Offenlegungsbericht der flatex Bank AG i.S.d. Instituts-Vergütungsordnung für das Geschäftsjahr 2018
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Offenlegungsbericht der FTG Bank i.S.d. Instituts-Vergütungsordnung für das GEschäftsjahr 2017
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Offenlegungsbericht der FTG Bank i.S.d. Instituts-Vergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2016
Weitergehende Informationen
Ausführungsgrundsätze
Wir haben für unsere Kunden Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Execution Policy) aufgestellt, um das kundenspezifisch zu bestimmende bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Diese Informationen haben wir für Sie im Dokument „Ausführungsgrundsätze“ zusammengefasst, das Sie sich hier als PDF herunterladen können:
Ausführungsgrundsätze (PDF/270KB) ↓
Außerbörsliche Handelspartner
flatexDEGIRO Bank AG bietet über ihre Vertragspartner den außerbörslichen Online-Handel mit Aktien, Zertifikaten, Anleihen und Optionsscheinen an. Im außerbörslichen Handel können Sie Wertpapiertransaktionen direkt mit dem jeweiligen Emissionshaus tätigen und das auch außerhalb der normalen Börsenzeiten.
Nutzen Sie die vielfältigen Vorteile dieses Handels wie:
- verlängerte Handelszeiten
- keine Maklercourtage
Bitte beachten Sie unter unseren AGB den Punkt VIII „Sonderbedingungen für außerbörslichen Handel".
Die Fristen für eine Anzeige eines Mistrades beziehen sich immer auf das Vertragsverhältnis der flatexDEGIRO Bank AG mit den einzelnen Emittenten/Handelspartnern. Die flatexDEGIRO Bank AG und deren Vertragspartner können daher nicht garantieren, dass diese Fristen auch gegenüber den Kunden immer eingehalten werden.
Preisverzeichnis
Gerne informieren wir Sie über unsere aktuellen Konditionen.
Das jeweils aktuelle Preisverzeichnis der flatexDEGIRO Bank AG können Sie hier als PDF herunterladen:
Preis- und Leistungsverzeichnis der flatexDEGIRO Bank AG (PDF/180KB) ↓
Abhängig von unserem Vertriebspartner, über den Sie Ihr Konto/Depot bei der flatexDEGIRO Bank AG eröffnet haben, können für Sie individuelle Vereinbarungen gelten. Diese erhalten Sie über die Website des jeweiligen Vertriebspartners.
CSDR-Kundeninformation
Die flatexDEGIRO Bank AG informiert Sie mit dieser Kundeninformation über die möglichen Trennungsgrade bei der Verwahrung von Wertpapieren beim jeweiligen (Zentral-) Verwahrer sowie über das anwendbare Insolvenzrecht. Die Informationen haben wir für Sie im Dokument „CSDR Kundeninformation“ zusammengefasst, das Sie sich hier als PDF herunterladen können:
CSDR-Kundeninformation (PDF/140KB) ↓
CFD- und FX-Handel
Die flatexDEGIRO Bank AG bietet über ihre Vertragspartner den Handel mit CFDs und Währungen (FX-Handel) an. Es handelt sich um OTC-Geschäfte, die den nachfolgenden Mistrade-Regeln unterliegen. Bitte beachten Sie auch die jeweils gültigen ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am CFD-Handel bzw. FX-Handel.
Die Fristen für die Anzeige eines Mistrades beziehen sich immer auf das Vertragsverhältnis der flatexDEGIRO Bank AG mit den einzelnen Handelspartnern. Die flatexDEGIRO Bank AG und deren Vertragspartner können daher nicht garantieren, dass diese Fristen auch gegenüber den Kunden immer eingehalten werden.
Die Mistrade-Regel CFD-Handel können Sie hier als PDF herunterladen:
Mistrade-Regel CFD-Handel (PDF/180KB) ↓
Die Mistrade-Regel FX-Handel können Sie hier als PDF herunterladen:
Mistrade-Regel FX-Handel (PDF/160KB) ↓
Informationen zu den Grundsätzen im Umgang mit Interessenkonflikten
Wir haben Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten aufgestellt, in denen wir Ihnen darlegen, welche Interessenkonflikte auftreten können und welche Maßnahmen die Bank ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu bewältigen. Diese Informationen haben wir für Sie im Dokument „Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten“ zusammengefasst, das Sie sich hier als PDF herunterladen können:
Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten (PDF/280KB) ↓
Informationen zum Fernabsatzvertrag und Informationen gem. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c BGB i. V. m. Art. 246 §§ 1-3 EGBGB und § 312 c Abs. 3 BGB) einige allgemeine Informationen zur Bank gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), zur angebotenen Bankdienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben. Diese Informationen haben wir für Sie im Dokument „Informationen nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und zum Fernabsatzvertrag“ zusammengestellt, das Sie sich hier als PDF herunterladen können:
Informationen nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und zum Fernabsatzvertrag (PDF/160KB) ↓
Top 5 Handelsplätze
Die flatexDEGIRO Bank AG bewertet jährlich die „Top 5 Handelsplätze“. Bei der Bewertung gehen wir – unterteilt nach den Klassen der Finanzinstrumente – von ihrem jeweiligen Handelsvolumen aus. Der hier veröffentlichte Bericht beinhaltet alle Aufträge der flatexDEGIRO Bank AG.
Die Informationen haben wir für Sie im Dokument „Top 5 Handelsplätze der flatexDEGIRO Bank AG“ zusammengestellt, welches Sie sich hier als PDF herunterladen können:
Top 5 Handelsplätze der flatexDEGIRO Bank AG (PDF/245KB) ↓
Grundsätze für die Beschwerdebearbeitung
Sollten Sie als unser Kunde einmal Grund zur Unzufriedenheit haben, wollen wir gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen suchen, um Ihre Zufriedenheit wiederherzustellen. Dazu gehört, Ihre Beschwerde zu verstehen, entstandene Fehler zu bereinigen und eine faire, für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Mit unserem Beschwerdemanagement haben wir ein umfassendes Beschwerdewesen eingerichtet, das eine wirksame und transparente Verfahrensweise sicherstellt, um eine für Sie nachvollziehbare und objektive Abhilfe bei Beschwerden zu schaffen.
Kein Basiskonto
Seit Einführung des Zahlungskontengesetzes 2016 hat grundsätzlich jeder Verbraucher mit regelmäßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein Basiskonto. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos als Zahlungskonto gehören neben der Möglichkeit zur Ausführung von Überweisungen und Lastschriften auch das Ein- und Auszahlen von Bargeld sowie das Zahlungskartengeschäft. Die von uns angebotenen Konten sind ausnahmslos keine Zahlungskonten in diesem Sinne, denn es kann kein Bargeld eingezahlt oder abgehoben werden und es sind keine Zahlungskarten erhältlich. Deshalb sind wir nicht verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten.