FAQs
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
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Wie eröffne ich ein Konto/Depot?
Ein Konto/Depot eröffnen Sie über unsere Vertriebspartner. Sie erfassen dort online Ihre Kontoeröffnungsunterlagen, die Sie dann nur noch ausdrucken und original unterschrieben kostenfrei über das Post-Ident-Verfahren an die angegebene Adresse schicken lassen. Das Post-Ident-Verfahren können Sie bei jeder Filiale der Deutschen Post AG durchführen lassen. Hier werden unter Vorlage Ihres Personalausweises Ihre Legitimationsdaten kostenfrei geprüft. Dazu ist jede Bank vor einer Kontoeröffnung gesetzlich verpflichtet. -
Wieso gibt es Cash-Konto und Depot nur zusammen?
In Ihrem Depot werden die entsprechenden Wertpapiere verwahrt. Um am Handel und anderen Dienstleistungen teilhaben zu können, wird für Sie ein entsprechendes Cash-Konto geführt, mit dem z. B. alle Käufe oder Verkäufe verrechnet werden und auf dem sich Ihr Geldguthaben befindet. -
Wozu dient das Online-Archiv?
Über das Ihnen zur Verfügung gestellte Online-Archiv können Sie jederzeit alle Briefe, Kontoauszüge und Dokumente (Abrechnungen etc.) zu Ihrem Konto und Depot einsehen. Wir stellen Ihnen grundsätzlich alle Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung. Somit entfallen für Sie Portokosten und Sie können jederzeit bequem alle Unterlagen online sichten und verwalten. -
Wie übertrage ich mein Konto/Depot zur flatexDEGIRO Bank AG?
Sie können die entsprechenden Formulare bei einem unserer Vertriebspartner direkt downloaden und ausgefüllt an die dort angegebene Adresse versenden. -
Wie überweise ich Euro auf mein (Cash-)Konto?
Sie können per normaler Überweisung Geld auf Ihr Cash-Konto einzahlen.
Empfänger: Ihr Name
Kontonummer: Ihre (Cash-)Kontonummer
Bankleitzahl: 101 308 00
Bank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main -
Wie überweise ich Euro aus dem Ausland auf mein (Cash-) Konto?
Machen Sie bitte folgende Angaben:
Empfängerbank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main
Kontoinhaber: Name des Begünstigten
IBAN: Konto des Begünstigten
BIC/S.W.I.F.T.-Code: BIWBDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Kontonummer des Begünstigten
Korrespondent: MARKDEF1100 -
Kann ich Geld von meinem Konto überweisen?
Grundsätzlich sind die Cash-Konten nicht als Zahlungsverkehrskonten, sondern zur Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte vorgesehen. Sie können aber vorhandenes Guthaben online auf Ihr bei der Kontoeröffnung angegebenes „Referenzkonto“ übertragen. Das Referenzkonto ist beispielsweise Ihr Girokonto bei Ihrer Hausbank. -
Wie lautet die Bankleitzahl?
Die Bankleitzahl Ihres bei der flatexDEGIRO Bank AG geführten Cash-Kontos lautet: 101 308 00 -
Wie überweise ich Devisen auf mein in Euro geführtes (Cash-) Konto oder Währungskonto?
Beabsichtigen Sie Devisen auf Ihr in Euro geführtes (Cash-) Konto zu übertragen oder haben Sie über einen unserer Vertriebspartner für sich ein Währungskonto (Fremdwährungen, die nicht EUR sind) einrichten lassen, so können Sie mit folgenden Angaben eine Überweisung auf Ihr Konto vornehmen:
Empfänger: Name des Begünstigten
IBAN: Konto des Begünstigten (entsprechendes Währungskonto oder EUR-Hauptkonto)
S.W.I.F.T.-Code: BIWBDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Kontonummer des Begünstigten -
Was ist die IBAN und wie komme ich an diese Nummer?
Die IBAN wurde zur Verbesserung und Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs entwickelt und bezeichnet national und international eindeutig ein Konto für alle Kunden und Banken, die an diesem Verfahren teilnehmen.
Wenn Sie Ihre eigene IBAN oder die eines Zahlungsempfängers erfahren möchten (weil Sie z. B. Geld in das Ausland überweisen wollen oder aus dem Ausland erhalten), dann können Sie diese über folgenden Link auch selbst ermitteln: https://www.iban-rechner.de
Die IBAN ist außerdem immer auch auf Ihren Kontoauszügen angegeben.
Sollte der Zahlungsempfänger keine IBAN-Nummer haben, so kann alternativ auch der BIC/S.W.I.F.T.-Code in Kombination mit der Kontonummer verwendet werden. (Siehe dazu „Wofür ist der BIC/S.W.I.F.T.-Code?“). -
Wofür ist der BIC/S.W.I.F.T.-Code?
Der sogenannte BIC oder auch S.W.I.F.T.-Code kann zur Überweisung von Geldern im In- und Ausland verwendet werden, wenn z. B. der Zahlungsempfänger keine eindeutige IBAN Nummer (siehe dazu „Was ist die IBAN und wie komme ich an diese Nummer?“) hat. Hierbei sind grundsätzlich der BIC/S.W.I.F.T.-Code und die Kontonummer des Zahlungsempfängers anzugeben. Ihren eigenen BIC/S.W.I.F.T.-Code können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen. -
Wie gehe ich mit der Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) um?
Aufgrund einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind ab dem Meldemonat September 2013 Transaktionen und Bestände nach neuen Bestimmungen an die Deutsche Bundesbank zu melden.
A) Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?
Gemäß § 11 AWG (alt: § 26 AWG) in Verbindung mit §§ 63 ff. AWV (alt: §§ 59 ff. AWV) haben Inländer - natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder dem entsprechenden Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern – natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in fremden Wirtschaftsgebieten - oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
B) Welche grenzüberschreitenden Transaktionen sind meldefrei?
- Zahlungen, die den Betrag von 12.500 EUR oder den Gegenwert in ausländischer Währung nicht übersteigen,
- Zahlungen für die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr
- Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten mit einer ursprünglich vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand
NEU: Auch Lastschriften sind meldepflichtige Zahlungen
C) Welche Vordrucke sind zu verwenden?
Ab dem 4. November 2013 kann der statistische Meldeteil des Formulars „Zahlungsauftrags im Außenwirtschaftsverkehr“ (Anlage Z 1 zur AWV) nicht mehr eingereicht werden. Die Zahlungen sind künftig ausschließlich mit elektronischen Meldungen entsprechend Anlage Z 4 zur AWV direkt vom Meldepflichtigen oder einem von ihm beauftragten Dienstleister in offener Stellvertretung bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.
D) Welche Einreichungswege gibt es?
Mit Inkrafttreten der AWV-Änderungen zum 1. September 2013 sind grundsätzlich alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Unternehmen, Banken, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Meldungen auf Papier werden daher grundsätzlich nicht mehr akzeptiert.
Als Standardverfahren für die elektronischen Meldungen bietet die Deutsche Bundesbank hierfür das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) an, das bereits ab Meldemonat Juli 2013 die Erstellung und Einreichung der Meldung in der neuen Systematik ermöglicht.
E) Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Weitere Informationen stellt Ihnen die Bundesbank in Form von FAQ zu grenzüberschreitenden Transaktionsmeldungen sowie zur AWV-Änderung zum September 2013 auf Ihrer Internetseite zur Verfügung.
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Wie hoch sind die Gebühren/Preise?
Die jeweils aktuellen Preisverzeichnisse können Sie online bei Ihrem Vertriebspartner einsehen. -
Besteht die Möglichkeit, einen Lombardkredit zu erhalten?
Ja, bei entsprechend beim Kunden vorhandenen Werten in seinem Depot bei der flatexDEGIRO Bank AG besteht die Möglichkeit, auf Basis der jeweils aktuellen Beleihungswerte der Wertpapiere, einen Lombardkredit zu erhalten. Die Beantragung eines Lombardkredites können Sie über unseren jeweiligen Vertriebspartner veranlassen. Voraussetzung ist natürlich eine existierende Konto-/Depotverbindung über einen unserer Partner mit entsprechend vorhandenen Depotwerten. -
Mein Konto/Depot ist gesperrt; was muss ich tun?
Melden Sie sich in diesen Fällen telefonisch bei Ihrem zuständigen Vertriebspartner. -
An wen wende ich mich bei Fragen?
Sollten Sie Fragen zu Ihren Konten/Depots haben, so wenden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch an Ihren zuständigen Vertriebspartner. -
Sind meine Gelder sicher (Einlagensicherung)?
Die Bank ist der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Näheres entnehmen Sie bitte Kapitel I Nr. 22 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem „Informationsbogen für Einleger“ und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter https://www.edb-banken.de. -
Was unterscheidet die flatexDEGIRO Bank AG von anderen Banken?
Die flatexDEGIRO Bank AG ist eine hochtechnisierte und innovative Vollbank. Wir bieten unseren Kunden und Vertriebspartnern Bankdienstleistungen und Know-how an. Unsere Vertriebspartner können das Leistungsspektrum einer Vollbank nutzen, ohne selber eine Banklizenz zu besitzen. Dies schafft auf beiden Seiten Synergieeffekte zu Ihrem Nutzen. -
Ist der Handel mit Pink Sheets möglich?
Seit dem 01.10.2017 wird der Handel mit sog. Pink Sheets durch die flatexDEGIRO Bank AG für durch brokerport betreute Kunden nicht mehr angeboten. Eine Übersicht zu den betroffenen Wertpapieren finden Sie hier: https://banking.flatexdegiro.com/fileadmin/fintech_relaunch/Public/pdf/PinkSheet/UBS_Pink_Sheets_122017.pdf